Wir fördern, fordern, unterstützen und begleiten individuell und lösungsorientiert.
Das Klösterli Wettingen bietet Kindern und Jugendlichen ein sicheres und tragfähiges Umfeld, eine fördernde und fordernde Atmosphäre sowie eine verlässliche Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und den Bezugspersonen. Das Haus ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet und die Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte sichergestellt.
Unsere Aufgabe besteht darin, die verdeckten oder verkannten Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen und deren Entwicklungsmöglichkeiten genauso zu erkennen wie ihre Auffälligkeiten oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung ihres Alltags.
Wir begleiten die Kinder und Jugendlichen und schaffen ein Milieu, in dem jedes Kind individuelle Lernschritte machen darf. Um unsere Unterstützung so adäquat wie möglich zu gestalten, beachten wir die Lebensgeschichte, die Identität, die Wahrnehmung und die Lebenswelt der jungen Menschen. Die Umsetzung von Entwicklungszielen gestalten wir möglichst verbindlich, situationsgerecht und lösungsorientiert.
Eltern unterstützen und begleiten wir in Erziehungsfragen.
Stationäre Angebote
Interne Wohngruppen: IWG
Auf den vier Wohngruppen in Wettingen werden je acht normalbegabte Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts zwischen dem 5. und 16. Lebensjahr aufgenommen. Sie werden von ausgebildeten Fachkräften aus dem pädagogischen Bereich betreut. In den einzelnen Wohngruppen werden familienähnliche Strukturen gelebt. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Familien ein zentrales Element der pädagogischen Arbeit.
Die Kinder und Jugendlichen besuchen nach Möglichkeit die Schulen in Wettingen.
Die IWG-Gruppen sind ganzjährig geöffnet.
Aussenwohngruppe: AWG
In der AWG in Würenlos werden seit 2011 sechs Jugendliche beiderlei Geschlechts betreut. Viele haben zuvor in einer Wohngruppe im Klösterli in Wettingen gelebt, andere kommen von extern und sind fähig, sich auf ein zunehmend selbstständiges Wohnen mit anderen Jugendlichen in einer rund um die Uhr betreuten Wohn- und Lebenssituation einzulassen. Sie werden schrittweise auf ihrem Weg in die Selbstverantwortung und Eigenständigkeit begleitet. Die Intensität und Dauer der Betreuung in den einzelnen Lebensbereichen richten sich nach den bereits vorhandenen Fähigkeiten der jungen Menschen. Dabei spielen für die Jugendlichen der Einbezug von Eltern und sonstigen Bezugspersonen sowie die Auseinandersetzung mit diesen Beziehungen eine Rolle. Der Aufenthalt in der AWG ist bis zum Ende der Lehre möglich. Sie ist das ganze Jahr geöffnet.
Begleitetes Wohnen: BEWO
Das BEWO ist seit 2014 als weiterführendes Angebot nach dem Aufenthalt in der AWG bzw. in einer Wohngruppe konzipiert. Der Aufenthalt im BEWO setzt ein erhöhtes Mass an Selbstständigkeit, Selbst- und Sozialkompetenz voraus. Auf diesem Weg werden die Jugendlichen in allen Bereichen durch Coaching unterstützt und begleitet – sei es in beruflicher Hinsicht, beim Gestalten eines Tagesablaufs, beim Umgang mit Behörden und Ämtern. Es bietet Platz für drei Jugendliche beiderlei Geschlechts ab 16 Jahren bis spätestens zum Lehrabschluss. Das BEWO ist das ganze Jahr geöffnet.
Individuelle Förderung
Mit Einzelförderung und Lerncoaching unterstützen wir die jungen Menschen individuell bei der Bewältigung ihrer schulischen Anforderungen.
Aufnahme
Aufnahmekriterien
Soziale Indikation
Im Klösterli Wettingen werden normalbegabte Kinder und Jugendliche aufgenommen, die aufgrund der Situation in ihrer Herkunftsfamilie bzw. ihrem Herkunftsmilieu nicht dort aufwachsen können. Sie brauchen voraussichtlich mittel- und langfristig eine stationäre sozialpädagogische Betreuung und Begleitung.
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche:
- mit psychischer Erkrankung und erheblich kognitiver Beeinträchtigung, die in Gruppenstrukturen und in offenem Rahmen nicht getragen werden können;
- mit erhöhter körperlichen Pflegebedürftigkeit;
- mit akutem Suchtverhalten in Bezug auf illegale Drogen, Alkohol und Nikotin;
- mit akuter psychischer Erkrankung, selbst- und/oder fremdgefährdendem und/oder suizidalem Verhalten etc.;
- mit fortgesetztem Fluchtverhalten.
Aufnahmeverfahren Wohnen
Platzierungsanfrage
DURCH EINWEISENDE STELLE / DURCH ELTERN
Vorliegende Berichte (SPD, PDAG u.a.) senden
Ausgefüllte Platzierungsanfrage senden
Unverbindlicher Besuch im Kinderheim
(ELTERN / VERTRETERIN RESP. VERTRETER DER EINWEISENDEN STELLE)
Finanzierung klären
Schnupperzeit in der entsprechenden Wohngruppe
Platzierungsbeschluss der zuständigen Behörde
(IN DER REGEL FAMILIENGERICHT) MIT KOSTENGUTSPRACHE, BEI FREIWILLIGER PLATZIERUNG KOSTENGUTSPRACHE
Abschluss des Platzierungsvertrags