Wir fördern, fordern, unterstützen und begleiten individuell und lösungsorientiert.

Das Klösterli Wettingen bietet Kindern und Jugendlichen ein sicheres und tragfähiges Umfeld, eine fördernde und fordernde Atmosphäre sowie eine verlässliche Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und den Bezugspersonen. Das Haus ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet und die Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte sichergestellt.

Unsere Aufgabe besteht darin, die verdeckten oder verkannten Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen und deren Entwicklungsmöglichkeiten genauso zu erkennen wie ihre Auffälligkeiten oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung ihres Alltags.

Wir begleiten die Kinder und Jugendlichen und schaffen ein Milieu, in dem jedes Kind individuelle Lernschritte machen darf. Um unsere Unterstützung so adäquat wie möglich zu gestalten, beachten wir die Lebensgeschichte, die Identität, die Wahrnehmung und die Lebenswelt der jungen Menschen. Die Umsetzung von Entwicklungszielen gestalten wir möglichst verbindlich, situationsgerecht und lösungsorientiert.

Eltern unterstützen und begleiten wir in Erziehungsfragen.

Stationäre Angebote

Interne Wohngruppen: IWG

Auf den vier Wohngruppen in Wettingen werden je acht normalbegabte Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts zwischen dem 5. und 16. Lebensjahr aufgenommen. Sie werden von ausgebildeten Fachkräften aus dem pädagogischen Bereich betreut. In den einzelnen Wohngruppen werden familienähnliche Strukturen gelebt. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Familien ein zentrales Element der pädagogischen Arbeit.

Die Kinder und Jugendlichen besuchen nach Möglichkeit die Schulen in Wettingen.

Die IWG-Gruppen sind ganzjährig geöffnet.

Aufnahme

Aufnahmekriterien

Soziale Indikation
Im Klösterli Wettingen werden normalbegabte Kinder und Jugendliche aufgenommen, die aufgrund der Situation in ihrer Herkunftsfamilie bzw. ihrem Herkunftsmilieu nicht dort aufwachsen können. Sie brauchen voraussichtlich mittel- und langfristig eine stationäre sozialpädagogische Betreuung und Begleitung.

Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche:

  • mit psychischer Erkrankung und erheblich kognitiver Beeinträchtigung, die in Gruppenstrukturen und in offenem Rahmen nicht getragen werden können;
  • mit erhöhter körperlichen Pflegebedürftigkeit;
  • mit akutem Suchtverhalten in Bezug auf illegale Drogen, Alkohol und Nikotin;
  • mit akuter psychischer Erkrankung, selbst- und/oder fremdgefährdendem und/oder suizidalem Verhalten etc.;
  • mit fortgesetztem Fluchtverhalten.

Aufnahmeverfahren Wohnen

Platzierungsanfrage
DURCH EINWEISENDE STELLE / DURCH ELTERN

Vorliegende Berichte (SPD, PDAG u.a.) senden

Ausgefüllte Platzierungsanfrage senden

Unverbindlicher Besuch im Kinderheim
(ELTERN / VERTRETERIN RESP. VERTRETER DER EINWEISENDEN STELLE)

Finanzierung klären

Schnupperzeit in der entsprechenden Wohngruppe

Platzierungsbeschluss der zuständigen Behörde
(IN DER REGEL FAMILIENGERICHT) MIT KOSTENGUTSPRACHE, BEI FREIWILLIGER PLATZIERUNG KOSTENGUTSPRACHE

Abschluss des Platzierungsvertrags